Technische Grundlagen
DIN-Normen und anerkannte
Regeln der Technik
Die fachgerechte Ausführung von
Fliesen-, Naturstein- und
Abdichtungsarbeiten erfordert
die Berücksichtigung der
einschlägigen technischen Regeln.
Welche Anforderungen im Einzelfall
gelten, hängt von der Nutzung,
der Bauart, der Planung und
den vertraglichen Vereinbarungen ab.
DIN 18534 – Abdichtung von Innenräumen
Anforderungen an die Abdichtung
wasserbeanspruchter Innenräume,
insbesondere bei geeigneten
Anwendungsbereichen in Nassräumen
und gewerblichen Küchen.
DIN 18535 – Abdichtung von Behältern und Becken
Technische Grundlage für die
Abdichtung entsprechender
wasserbeanspruchter Behälter
und Becken, beispielsweise
Schwimmbecken.
DIN 18352 – Fliesen- und Plattenarbeiten
ATV innerhalb der VOB/C
für die Ausführung und Abrechnung
von Fliesen- und Plattenarbeiten,
soweit vertraglich maßgeblich.
DIN 18332 – Naturwerksteinarbeiten
ATV innerhalb der VOB/C
für Naturwerksteinarbeiten,
soweit vertraglich maßgeblich.
DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau
Maßgebliche technische Grundlage
zur Beurteilung bestimmter
Maß- und Ebenheitsabweichungen
im Hochbau.
Hinweis:
Diese Übersicht nennt wichtige
Regelwerke, ist aber nicht
abschließend. Für jedes Bauvorhaben
müssen die einschlägigen Anforderungen,
Normausgaben, Vertragsgrundlagen
und Herstellervorgaben
gesondert geprüft werden.
Verantwortung auf der Baustelle
Arbeitsschutz und sichere
Bauabläufe
Sichere Arbeitsbedingungen sind
Bestandteil einer geordneten
Baustellenorganisation.
Bei der Projektbegleitung
berücksichtige ich
arbeitsschutzrelevante
Schnittstellen und erkennbare
Gefährdungen im Rahmen
meiner vereinbarten Aufgaben.
Baustellenorganisation
- Sichere Zugänge und
Verkehrswege beachten
- Arbeitsbereiche
koordinieren
- Ordnung und Sauberkeit
berücksichtigen
- Schnittstellen zwischen
Gewerken abstimmen
Typische Gefährdungen
- Rutsch- und Stolperstellen
- Staubentwicklung
bei Bearbeitungsarbeiten
- Umgang mit Bauchemikalien
- Transport und Handhabung
schwerer Materialien
- Gleichzeitige Arbeiten
verschiedener Gewerke
Abgrenzung:
Die Verantwortung für den
Arbeitsschutz richtet sich
nach den gesetzlichen Pflichten
und der jeweiligen
Aufgabenverteilung.
Eine Tätigkeit als
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) ist damit nicht
automatisch verbunden.
Technisch fundiert.
Klar dokumentiert.
Verantwortungsbewusst begleitet.
Mein Ziel ist eine
nachvollziehbare Bauausführung
mit frühzeitiger Erkennung
kritischer Details,
klarer Abstimmung
und konsequenter
Qualitätssicherung.